AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer-
und Zahlungsbedingungen

1.Geltungsbereich 
Die nachstehenden Bedingungen gelten sowohl für den vorliegenden Auftrag als auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. Unseren Bedingungen widersprechende Vorschriften des Käufers in den Bestellformularen, Auftragsbestätigungen usw. sind für uns nur bindend, falls wir diese schriftlich anerkannt haben. 

2.Schriftform 
Mündliche Erklärungen unsererseits bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. 

3.Angebote und Bestellungen 
Die von uns angebotenen und angegebenen Preise, Mengen und Liefermöglichkeiten sind, soweit gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei uns eingegangene Bestellungen können nur mit unserer Zustimmung storniert werden. Haben wir ein Angebot gestellt, sind wir an die Bestellung nur dann gebunden, wenn diese den gesamten Leistungsumfang unseres Angebotes erfasst. 

4.Lieferfristen und – Termine, Verzug, Unmöglichkeit 
Lieferfristen und –Termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder von uns zu vertretender nachträglicher Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit uns, unseren Vertretern oder Erfüllungshilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Vor Ausübung des Rücktrittrechts wegen Verzuges hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist- mindestens vierzehn Tage- zu setzen. 

5. Höhere Gewalt und unverschuldetes Unvermögen 
Höhere Gewalt, sowie unverschuldetes nachträgliches Unvermögen bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirksamkeit hinauszuschieben. Dauern die Ereignisse jedoch länger als 6 Wochen oder wird die von uns zu erbringende Leistung infolge des Ereignisses unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

6.Preise 
Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen. Die Preise gelten ab Lager Lustenau ausschließlich Verpackung und beinhalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. 

7. Versand 
Die Ware steht ab dem vereinbarten Lieferzeitpunkt in unserem Lager Lustenau zur Abholung durch den Käufer bereit. Über ausdrücklichen Auftrag des Käufers wird die Ware versendet. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers ab Lager Lustenau per Paketdienst oder von uns ausgewählten Spediteur, sofern eine besondere Versandart nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 

8. Gewährleistung 
Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung oder erkennbarer Mängel sind gemäß § 377 HGB unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich anzueignen. Andere Mängel sind unverzüglich Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge beheben wir die Mängel gemäß den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Weiteres bezieht sich unsere Mängelhaftung nicht auf Aus- bzw. Einbauzeiten die beim Austausch eines defekten Produktes entstehen. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, insbesondere auch die Haftung für Schäden, die nicht an der gelieferten Sache selbst entstanden sind, soweit solche Schäden nicht auf der Abwesenheit ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beruhen und die Zusicherung gerade das Risiko des eingetretenen Schadens beinhaltete. Werden seitens des Käufers oder Dritter an von uns gelieferten Waren Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen vorgenommen, so sind Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz gegen uns Ausgeschlossen. 

9.Regress 
Der Besondere Rückgriff gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen, sofern nicht der Käufer oder dessen Nachmann vor Regulierung der Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers mit uns Rücksprache gehalten hat und unsere ausdrückliche schriftliche Zusage vorliegt, dass die Gewährleitungsregulierung gegenüber dem Verbraucher von uns dem Grunde und der Höhe nach anerkannt wird. 

10.Zahlungen und Kreditwürdigkeit 
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto. Scheck- oder Wechselzahlung ist ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir- unbeschadet weitergehender Ansprüche- berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% zu stellen. Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers. Nur von uns mit schriftlicher Inkassovollmacht ausgestattete Personen sind zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Unsere gesamten Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer aus von ihm zu vertretenden Gründen die Zahlungsbedingungen nicht einhält, um einen Zahlungsaufschub nachsucht oder seine Zahlungen einstellt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach Mahnung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Käufer die Weiterveräußerung der Waren zu untersagen und unsere Waren auf Kosten des Käufers zurückzuholen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung unserer Forderungen mit Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, sofern diese nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 

11.Warenrücksendungen 
Mit unserer vorherigen schriftliche Zustimmung können auch Warenrücksendungen erfolgen. Solche müssen für uns Fracht- und spesenfrei an unser Lager Lustenau erfolgen. Voraussetzung für eine Gutschrift des Warenwertes ist die Rücksendung marktgängiger und im einwandfreien Zustand befindlicher Ware. In jedem Fall bringen wir vom gutzuschreibenden Warenwert eine Wiedereinlagerungsgebühr von 15% in Abzug. 

12. Eigentumsvorbehalt 
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüchen, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gibt das vorbehaltende Eigentum an den von uns gelieferten Warten (Vorbehaltsware) als Sicherung für unsere Saldorechnung. Im Falle einer Bindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir zur Sicherung unserer im vorstehenden Absatz genannten Ansprüche Miteigentum an der neuen Sache, das der Käufer uns schon jetzt überträgt. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Der Käufer wird die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich verwahren. Die Weitveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer bis auf Widerruf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinem Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Absätzen vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung uns Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sonstigen Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir werden diese Forderungen so lange nicht selbst einziehen, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtrennung anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, kann der Käufer insoweit Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verlangen. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Falls wir nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch machen, so sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn und Erstattung von Kosten, bleiben vorbehalten. 

13.Haftungsausschluss über die Bedingungen hinaus 
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche- auch Schadensersatzansprüche-, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verletzung Vertraglicher Nebenpflichten, vorvertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird. 

14.anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 
Auf die Rechtsgeschäfte zwischen dem Käufer und uns ist österreichisches Recht mit Ausnahme der Regeln über den internationalen Wareneinkauf anzuwenden. 

Erfüllungsort ist Lustenau. 

Für alle aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehende Rechtsstreitigkeit wird das Handelsgericht Feldkirch vereinbart. 

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